Sechs Jahre nach der Abschiebung - op-marburg.de - 15.06.2012 17:28 Uhr
Gibt es bald Wiedersehen mit Ehefrau?
Christopher Kpakou darf nach langen Jahren der Trennung darauf hoffen,
in einer nicht allzu langer Zukunft seine Ehefrau und sein noch
minderjähriges Kind Panajotis in die Arme schließen zu dürfen.
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Wiltrud Lambinet-Potthoff (von links) mit Geldspenderin Juditha Klink,
Christopher Kpakou,
Dora Dimitroulia und Ursula Schlung-Muntau. --- ©
Götz Schaub |
Cölbe. Im September werden es sechs Jahre,
dass Christopher Kpakou seine Frau Rejoise de Souza und seine Kinder
nicht mehr gesehen hat. Sie wurden damals nach Geschlechtern getrennt
alle in ihr Heimatland abgeschoben, einzig der Familienvater blieb
zurück, weil er aus gesundheitlichen Gründen den Flug nicht antreten
konnte. Seither lebt er hier allein. Sein Gesundheitszustand schloss
aus, dass er zu einem späteren Zeitpunkt abgeschoben werden konnte.
Abgesehen davon, dass Christopher Kpakou weiterhin davon überzeugt war,
aufgrund seiner politischen Vergangenheit in Togo um sein Leben fürchten
zu müssen, war auch davon auszugehen, dass er in seiner Heimat
keineswegs die nötige medizinische Versorgung erhalten könne wie hier.
Nun
2012, gibt es Neuigkeiten. Wiltrud Lambinet-Potthoff aus Weimar und die
Marburgerin Dora Dimitroulia, die seit vielen Jahren das Schicksal der
Familie begleiten und 2006 den Unterstützerkreis ins Leben riefen, sind
nach allen Erlebnissen in den vergangenen Jahren noch verhalten
optimistisch, aber doch voller Freude, dass nun endlich eine ernsthafte
Chance besteht, dass Christopher seine Ehefrau wiedersehen kann und
darf.
Ursula Schlung-Muntau, eine Fachanwältin für Familienrecht
aus Frankfurt kämpfte für die Familie Kpakou in einem
Verwaltungsstreitverfahren gegen den Landkreis Marburg-Biedenkopf. Im
März dieses Jahres wurde „zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits“ vom
Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein Vergleich vorgeschlagen, dem
beide Seiten zustimmten.
Ursula Schlung-Muntau: „Damit ist der
langwierige Rechtsstreit, bei dem es um die Befristung der Wirkung der
Abschiebung von Frau de Souza sowie den Kindern Kekeli Panajotis und
Richard Kpakou geht, beender.“ Die Rechtsanwältin weiter: „Mit diesem
Vergleich wäre, jedenfalls wegen der Abschiebung ein Antrag auf
zumindest Besuchsaufenthalt der Familienmitglieder nicht mehr
abzulehnen.“
Einer Wiedereinreise der Ehefrau als Besucherin stand
lange Zeit die Summe von knapp 40000 Euro entgegen. Das waren die
Kosten für die Abschiebung der Familie gewesen, die vor einer
Wiedereinreise beglichen werden mussten.
Spende soll berufliche Existenz in Afrika sichern
„Das
ist jetzt alles vom Tisch“, freut sich Wiltrud Lambinet-Potthoff. Eine
geänderte Rechtslage mit der Neufassung des Paragrafen elf des
Aufenthaltsgesetzes in der Fassung vom 26. November 2011 macht es
möglich. Eine längere Trennung von direkten Familienangehörigen als fünf
Jahre sei nur zulässig, wenn von den Personen eine schwerwiegende
Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe oder es zu einer
strafrechtlichen Verurteilung gekommen sei. Konkret stehe jetzt erst
einmal ein Besuch der Ehefrau und des noch minderjährigen Kindes an
erster Stelle, so die Meinung des Unterstützerkreises. Christopher
Kpakou schwebt indessen auch nicht mehr im statuslosen Raum. „Er hat
einen Status und damit Bleiberecht“, sagt Dora Dimitroulia.
Derweil
wird aber auch nicht das Schicksal der bereits erwachsenen Kinder der
Familie vergessen. Und auch sechs Jahre nach der Abschiebung gibt es
viele Leute im Landkreis, die an die Kpakous denken. So auch Juditha
Klink aus Kirchvers, die sich zu ihrem Geburtstag von ihren Gästen Geld
schenken ließ. Dabei kamen 500 Euro zusammen, die sie selbst
verdoppelte. „So sind es 1000 Euro geworden, mit denen ich helfen kann“,
sagt sie bei einem Treffen mit dem Unterstützerkreis. Das Geld soll
zwei Mädchen der Familie helfen, sich eine berufliche Existenz in Ghana
oder Togo aufzubauen. Die eine hat Friseurin gelernt, die andere ist
Schneiderin.
von Götz Schaub
Aus der Printausgabe vom 16.6.2012
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Quelle: http://www.op-marburg.de
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